Lern- und Leistungsstörungen wie Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) oder Rechenstörung (Dyskalkulie) betreffen ungefähr 5-10 Prozent aller Kinder.
Diese Kinder haben - trotz normaler oder guter Intelligenz und trotz angemessener Förderung - größte Schwierigkeiten, das Lesen, Schreiben und Rechnen zu erlernen.
Manchmal fallen sie schon im Kindergarten und -vorschulalter auf, spätestens aber in der Grundschule.
Kinder mit Lese- und Rechtschreibproblemen können sich zum Beispiel nicht merken, wie die Buchstaben heißen, lesen nur sehr langsam und stockend oder schreiben Wörter so, dass der Leser kaum weiß, welches Wort gemeint ist.
Kinder mit Rechenstörung haben große Schwierigkeiten damit, sich Zahlenmengen vorzustellen und rechnerisch zu bearbeiten. Selbst für einfache Aufgaben brauchen sie die Finger oder andere Anschauungshilfen. Spätestens wenn es um den Umgang mit Maßen und Einheiten, die Uhr oder den Kalender geht, sind sie heillos überfordert.
Dies sind nur einige Erkennungszeichen von Lernstörungen. Wie genau die Probleme aussehen, ist bei jedem Kind unterschiedlich. Häufig kommen durch die ständigen Versagenserlebnisse Schulunlust, Hausaufgabenprobleme, Aggressionen oder weitere psychische Probleme hinzu. Ein Teil der Kinder leidet neben den Lernstörungen auch an Aufmerksamkeitsproblemen (ADHS).
Die gute Nachricht: Lernstörungen können durch qualifizierte Lerntherapie deutlich gebessert werden. Im Gegensatz zu Nachhilfe setzt die Lerntherapie nicht am aktuellen Schulstoff an, sondern baut das Buchstaben- bzw. Zahlenverständnis von der Basis an auf.
"Lerntherapie" ist kein geschützter Begriff - Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen bieten "Lerntherapie" an. In unserer Praxis hilft Ihnen und Ihrem Kind eine ausgebildete und geprüfte Lerntherapeutin und Psychologin weiter.
Der Vorteil für Sie: Die Lernförderung basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen und psychische Begleitprobleme werden im Rahmen der Therapie mitbehandelt.
Bei Bedarf führen wir auch die Diagnostik von Lese-/Rechtschreib- oder Rechenleistungen bzw. Intelligenzdiagnostik durch. Zur Anerkennung von Lernstörungen in der Schule (Nachteilsausgleich) ist allerdings die Testung durch Kinder- und Jugendpsychiater oder SchulpsychologInnen nötig!
Bitte beachten Sie, dass Lerntherapie in unserer Praxis privat finanziert werden muss.